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Die 5 schlimmsten Fehler in der Steuererklärung [Checkliste]

Inhalt

Bei der Steuererklärung müssen Sie sehr sorgfältig vorgehen. Denn schon kleine Fehler können schwerwiegende Auswirkungen haben. Fehler in der Steuererklärung verjähren grundsätzlich erst nach 5 Jahren und können bis zu diesem Zeitpunkt strafrechtlich verfolgt werden. Und das kann teuer werden!

Oft passieren solche Fehler jedoch nicht absichtlich, sondern einfach, weil in Bezug auf Steuern einige Irrtümer kursieren. Wir haben für Sie die 5 schlimmsten Fehler im Bereich der Steuererklärung zusammengefasst, damit Sie nicht in die Fehlerfalle tappen können!

Das sind sie, die Top 5 der schlimmsten Fehler in der Steuererklärung:

Platz 5: Fehlende Belege

In der Buchhaltung sollte immer Ordnung herrschen. Das ist für die Steuererklärung selbst nicht ganz so wichtig, jedoch müssen alle Belege vorhanden sein. Alle Ausgaben, die in der Steuerklärung aufscheinen, müssen Sie auch belegen können. Zwar müssen Sie seit einiger Zeit nicht mehr ungefragt alle Belege an das Finanzamt schicken, jedoch kann das Finanzamt bestimmte Nachweise anfordern.

Es kommt also immer wieder vor, dass das Finanzamt bestimmte Rechnungen verlangt: Wenn Sie diese dann nicht vorweisen können, wird der jeweilige Posten komplett aus der Steuererklärung gestrichen – und Sie fallen um Ihr Geld um.

Unser Praxistipp: Sammeln Sie das ganze Jahr über Ihre Belege – am besten digital. Mit einer Buchhaltungssoftware, die Ihre Belege revisionssicher und GoBD-konform archiviert, gehören fehlende Belege der Vergangenheit an. Und Ihre Steuererklärung bleibt auch auf Anfrage des Finanzamtes hieb- und stichfest.

Platz 4: Freundschaftspreis beim Vermieten

Sie beziehen Einkommen aus Mieterträgen? Das ist grundsätzlich gut und legitim.

Jedoch in Deutschland wird es schwierig , wenn Sie Ihre Räumlichkeiten an Freunde oder Familie vermieten – und dafür einen besonders niedrigen Preis veranschlagen. Warum? Grundsätzlich ist das kein Problem – es ist Ihre Sache, wie viel Miete Sie verlangen. Wenn Sie die Kosten für das vermietete Objekt jedoch steuerlich geltend machen wollen, muss die Miete dafür mindestens 66% der ortsüblichen Preise betragen. Außerdem muss es einen normalen Mietvertrag mit den üblichen Nebenkostenabrechnungen geben.

In Österreich gilt Folgendes:

Wenn Umsätze aus der Vermietung oder Verpachtung den Betrag von 35.000 € übersteigen, müssen sie in der Umsatzsteuervoranmeldung (Formular U30) sowie in der Umsatzsteuererklärung (Formular U1) erklärt werden. Das bedeutet auch, dass die auf das Mietentgelt entfallende Umsatzsteuer (10% oder 20%) an das Finanzamt abzuführen ist. 

Sie wollen sich zum Thema Mieteinnahmen und die steuerlichen Regelungen informieren? Hier kommen Sie zu einer Auflistung.

Platz 3: Kosten für Versicherung richtig zuordnen

In der Einkommensteuererklärung gibt es verschiedene Stelle, an welchen Sie Versicherungen eintragen können. Hier müssen Sie besonders gut aufpassen: Bei Versicherungen muss man unterscheiden, denn Versicherung ist nicht gleich Versicherung. Einerseits gibt es sogenannte Vorsorgeaufwendungen, dazu zählen beispielsweise:

  •         Altersvorsorge
  •         Krankenversicherung
  •         Pflegeversicherung

Andererseits gibt es aber auch andere Versicherungen, die nicht derselben Stelle zugeordnet werden. Das sind zum Beispiel Hausratversicherungen oder auch Kasko-Versicherungen für PKW und Co. Außerdem müssen Sie als Unternehmer, Selbstständiger oder Freiberufler zwischen Versicherungen, die Sie privat betreffen und jenen, die Sie für Ihr Unternehmen abgeschlossen haben, unterscheiden.

 

Brauchen Sie Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung? Unsere Partner-Kanzleien sind Experten und kennen sich auch mit digitalen Belegen aus – mit ihrer Hilfe wird die Einkommensteuererklärung zum Kinderspiel!

Platz 2: Viele Barzahlungen

Alles, was Sie steuerlich geltend machen wollen, braucht einen Beleg. Das ist klar. Aber gerade bei haushaltsnahen Dienstleistungen, wie Reinigungskräften, Handwerker und Co., schaut das Finanzamt ganz genau hin, wenn Sie bar bezahlt haben. Außerdem müssen Sie ein Kassabuch führen und Barbelege mit der Anmerkung “Betrag dankend erhalten” oder ähnliches versehen.

Bei sehr vielen Barbelegen ist es wahrscheinlich,  dass das Finanzamt im Zuge einer Prüfung mehr Fragen an das Unternehmen stellt – und ganz genau hinschaut.

Unser Praxistipp: Setzen Sie auf online Banking! Das geht mittlerweile schnell und einfach: Manche Buchhaltungsprogramme bieten eine Bankintegration an, mithilfe derer Rechnungen im Handumdrehen bezahlt werden können – schneller als eine Barzahlung!

Platz 1: Steuerbescheid nicht prüfen

Der wohl fatalste Fehler in der Steuererklärung: Zu glauben, dass im Steuerbescheid keine Fehler sind.

Es wird geschätzt, dass wohl jeder 3. Steuerbescheid fehlerhaft ist. Und diese Fehler gehen meist auf Ihre Kosten – nicht auf die des Fiskus! Wenn Sie also nicht der Leidtragende sein möchten, dann kontrollieren Sie jeden Steuerbescheid, der in Ihr Unternehmen flattert. Für den Fall, dass Sie Fehler in Ihrem Steuerbescheid finden, haben Sie in Deutschland 4 Wochen Zeit, um Einspruch zu erheben.

Ihre Checkliste, um Fehler in der Steuererklärung zu vermeiden:

Kontrollieren Sie folgende Punkte, bevor Sie Ihre Steuererklärung abschicken. Dadurch können Sie mögliche Fehler in der Steuererklärung vermeiden und Sie müssen sich nicht länger als notwendig damit beschäftigen.

  •         Haben Sie alles an der richtigen Stelle eingetragen?
  •         Wurden alle Ausgaben berücksichtigt?
  •         Sind alle Belege vorhanden?
  •         Haben Sie bevorzugt per Banküberweisung bezahlt?
  •         Ist Ihre Bankverbindung aktuell und korrekt?

 Hier kommen Sie zu einer Übersicht über die wichtigsten Steuertermine für Österreich und Deutschland. Damit Sie nie wieder einen Termin verpassen.

Unser Praxistipp: Sie sind unzufrieden mit Ihrem Steuerberater? Wechseln Sie jetzt – mit unseren Tipps können Sie einen Steuerberater-Wechsel effizient und kostengünstig vornehmen.

Das sollte Sie dabei unterstützen, Fehler in Ihrer Steuererklärung zu vermeiden. Wenn Sie sich den Unternehmensalltag noch weiter erleichtern möchten, dann legen Sie sich ein gut organisiertes Buchhaltungsprogramm zu, das Ihnen eine vorbereitende Buchhaltung ermöglicht. Unsere Experten beraten Sie gerne!

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Über den Autor

Stefan Spiegel

Stefan Spiegel

Stefan ist Chief Financial Officer bei domonda und Geschäftsführer bei der domonda-eigenen Steuerberatung libraconsult. Durch seine Erfahrung als Steuerberater und Unternehmer leitet er die Digitalisierung der Buchhaltung und Finanzabteilung mit direktem Praxisbezug.

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